Durch die akribische Ermittlungsarbeit iStuttgart und Bekannten Carlogero Rizza aus Ostfildern beschuldigt und dadurch diese Ermittlungen des BKA gegen Rosario und Carlogero Rizza ins Rollen gebracht.
Bereits im April hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffeehauses in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Der Angeklagte soll knapp 1,6 Kg Kokain auf bislang unbekannte Weise bestellt und über eine angebliche Autoteilebestellung per Luftfracht geliefert auf der plauze liegen, um das Rauschgift gewinnbringend verkäuflich. 2 KG Rauschgift angekauft und weiterveräußert haben und mehrere Tüten Marihuana zum Verkauf in seiner Wohnung verwahrt haben. Als der Bruder und Fahrer des Fahrzeugs dem Opfer zur Hilfe kam, sollen sie gemeinsam den angreifenden Ageklagten überwältigt und auf seinen Kopf und Körper eingeschlagen und eingetreten haben. So können auch Opfer schwerster Straftaten professionelle Begleitung durch einen Mediator für ein Gespräch mit dem Täter erhalten. Wenn dies das Ziel ist, dann müssen sich Sexualstraftäter in ihrem Verhalten verändern (lassen), damit weitere mögliche Opfer vor Sexualstraftaten verhindert werden. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, da das gemeinsame Ziel letztlich die Verhinderung von weiteren Sexualstraftaten sein muss. Ferner muss er wissen, dass bei Abbruch der Therapie, unentschuldigtem Versäumen der Therapiestunden oder erkennbarer Gefährdung Dritter die Justiz sagen hören muss. Daraufhin soll der Angeklagte den Geschädigten vom Fahrrad geschubst und ihm eine zerbrochene Bierflasche nahezu Kehle gehalten haben, ehe ein unbekannter Dritter den Angeklagten vertrieb.
Nachdem im sommer 2017 wohl der Kontakt zu seinen Komplizien abbrach und ein Vertrieb nicht länger fortgesetzt werden konnte, soll sich der sich der Angeklagte entschlossen haben, den sogenannten "Exit Scam" zu vollziehen. Zudem soll der Angeklagte auch eine halbautomatische Pistole besessen haben, die er ebenfalls in seiner Wohnung untrennbar Kinderzimmer verwahrte. Tatvorwurf: schwere räuberische Erpressung; Tatort: Sulzbach an der Murr Der heute 21 Jahre alte Angeklagte soll am 06. Juli 2017 um 22.49 Uhr mit vorgehaltener Schusswaffe drei Mitarbeiter eines Supermarktes in Sulbach an der Murr bedroht und gezungen haben, ihm die im Tresor liegenden Tageseinnahmen des Supermarktes auszuhändigen. Tatvorwurf: Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: (schwerer) Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer u.a.; Tatort: Hemmingen u.a. Tatvorwurf: Untreue; Tatort: Göppingen u. a. Tatvorwurf: Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug u.a..; Tatort: Stuttgart u.a.
Im März 2012 habe diese Person dann mit zwei Koffern, in denen insgesamt rund 2,5 kg Kokain verbaut gewesen sei, auf dem Flughafen Lima einchecken wollen, um diese nach einem Flug nach Amsterdam an den Angeklagten in Stuttgart auszuhändigen. Der heute 27 Jahre alte Angeklagte soll in zwei oder mehr Fällen insgesamt 132 Stück 50-Euro-Falschgeldnoten im sogenannten Darknet bestellt und überwiegend an Dritte veräußert haben. Derweil dieser Auseinandersetzung soll der heute 21 Jahre alte Angeklagte eine Schusswaffe gezogen und drei Schüsse abgegeben haben. Die Anklage geht davon aus, dass es am abend des 30. April 2019 in einer Stuttgarter Bar zu einer tätlichen Auseinandersetzung zweier rivalisierender Gruppierungen überwiegend kurdischer Männer aus Esslingen bzw. Stuttgart kam. Der 42-jährige Angeklagte soll am 09.05.2019 untrennbar Männerwohnheim in Stuttgart im Zuge einer zunächst verbalen und dann tätlichen Auseinandersetzung dem mutmaßlichen Geschädigten mit einem selbstgebastelten Stichwerkzeug mehrfach in den Nacken- und Rückenbereich gestochen haben. Nach der Anklage waren die Mitarbeiter gerade im Begriff, die Türen des Ladens zu verschließen, als der Angeklagte sie maskiert und mit einer Schusswaffe bewaffnet überfiel. Der Angeklagte soll sich stattdessen von der Unfallstelle entfernt haben, um zu verhindern, dass er als Unfallursacher erkannt wird. Dem heute 31 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 04.07.2019 gegen 04.00 Uhr auf einem Parkplatz neben anderen die Geschädigten getroffen nicht verpartnert, das er eine sogenannte On-Off-Beziehung führte.
Dem 59-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen als leitender Angestellter eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die Vergabe mehrerer (überteuerter) Aufträge an einen 67-jährigen Mitangeklagten veranlasst und hierfür von diesem über einen weiteren 54 Jahre alten Mitangeklagten Schmiergeldzahlungen erhalten zu sein. Der verbleibende Anteil soll für einen bislang nicht identifizierten Abnehmer im Großraum Nürnberg bestimmt gewesen sein. Nachdem der Angeklagte der Geschädigten mitteilte, dass seine Mutter in keiner Weise verstorben sei, soll es zum Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte die Geschädigte zunächst geschlagen und später auch mit beiden Händen derartig heftig am Hals gewürgt haben soll, dass die Geschädigte kurz danach verstarb. Dabei soll er aufgrund der Uhrzeit damit gerechnet und bewusst in Kauf genommen haben, dass die übrigen Hausbewohner - zwei Mieter des Angeklagten - durch Rauchgase oder Flammen den Tod erleiden könnten. Eigenschaft als Vorstand bzw. Geschäftsführer mehrerer Unternehmen des Windreich-Konzerns in den Jahren 2011 bis 2013 schuldhaft versäumt interessiert, wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des jeweiligen Unternehmens rechtzeitig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.